2023 reichte Nationalrätin Irène Kälin die Motion 23.3406 mit dem Titel «Kein künstliches Ende der Kostenbefreiung für alle mit der Mutterschaft in direktem Zusammenhang stehenden Leistungen» ein.
Sie verlangte eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG), damit Gesundheitsprobleme, die direkt mit der Mutterschaft oder der Geburt zusammenhängen, bis höchstens ein Jahr nach der Geburt von der Kostenbeteiligung befreit sind.
Die Motion von Irène Kälin ging genau von der Feststellung aus, dass Gesundheitsprobleme, die direkt mit der Mutterschaft oder der Geburt zusammenhängen, auch nach diesen acht Wochen festgestellt oder behandelt werden können. Ihr Text nannte insbesondere Gebärmutter- oder Blasensenkungen sowie den Fall eines Eingriffs zur Entfernung von Plazentaresten, der aus organisatorischen Gründen erst nach dem 56. Tag stattfindet. Ziel war es zu verhindern, dass allein der Zeitpunkt einer Behandlung darüber entscheidet, ob sich die Patientin an den Kosten beteiligen muss oder nicht.
Warum war der Bundesrat dagegen?
Der Bundesrat hatte empfohlen, die Motion abzulehnen.
Er führte mehrere Argumente an. Erstens entspreche die Frist von acht Wochen in der Regel der physiologischen Erholungszeit nach einer Geburt, die er auf sechs bis acht Wochen bezifferte. Er wies zudem darauf hin, dass sich diese Dauer von acht Wochen auch in anderen gesetzlichen Bestimmungen wiederfinde, namentlich bei der freiwilligen Taggeldversicherung und beim Beschäftigungsverbot für Wöchnerinnen während der acht Wochen nach der Geburt.
Zweitens werde es nach Ansicht des Bundesrats mit der Zeit immer schwieriger festzustellen, welche Gesundheitsprobleme direkt mit einer Schwangerschaft oder einer Geburt zusammenhängen. Die vorgeschlagene Lösung hätte seiner Meinung nach je nach Leistung zu einer unterschiedlichen Anwendung führen und die Gleichbehandlung der Versicherten gefährden können.
Am 11. September 2024 lehnte der Nationalrat die Motion schliesslich mit 127 zu 61 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.
Am selben Tag lehnte der Nationalrat auch eine weitere Motion von Irène Kälin ab, die Motion 23.3405 «Kostenbeteiligung an der Rückbildung nach der Geburt». Diese verlangte, dass sich die obligatorische Krankenpflegeversicherung mit bis zu 300 Franken an den Kosten eines Rückbildungskurses nach der Geburt beteiligt. Sie wurde mit 111 zu 76 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Warum also das Thema wieder aufgreifen?
Weil hinter den gesetzlichen Bestimmungen und den parlamentarischen Debatten gelebte Erfahrungen stehen.
Meine eigenen Fragen begannen mit einer ganz konkreten Situation: einer Abrechnung über 98.85 Franken für zwei Sitzungen Beckenbodenphysiotherapie, die mehr als acht Wochen nach meiner Entbindung stattfanden. Diese Sitzungen waren nicht von der Grundversicherung ausgeschlossen, unterlagen aber wieder der Kostenbeteiligung, weil sie ausserhalb der Frist lagen.
Ich habe diese Erfahrung spontan in den sozialen Medien geteilt. Seither habe ich Dutzende Erfahrungsberichte von Frauen erhalten, die von Behandlungen erzählen, die auch nach acht Wochen noch nötig waren: Beckenbodenrückbildung, anhaltende Schmerzen oder Komplikationen, später durchgeführte Behandlungen oder ganz einfach eine Erholung, die sich nicht an den administrativen Kalender hält.
Inzwischen habe ich Kontakt mit den Nationalrätinnen Irène Kälin und Sophie Michaud Gigon aufgenommen. Letztere ist zudem Generalsekretärin und Direktorin der Fédération romande des consommateurs.
In unserem Austausch haben mich beide ermutigt, weiterhin Erfahrungsberichte zu sammeln. Diese Erfahrungen können heute eine konkrete und aktuelle Dokumentation dessen liefern, was Frauen nach dem 56. Tag erleben.
Diese Erfahrungsberichte zu sammeln, zu strukturieren und die erlebten Situationen genau zu dokumentieren, könnte einer neuen Diskussion zum Thema in Bern mehr Substanz geben.
Genau das ist eines der Ziele von 56 Days: dafür zu sorgen, dass diese Erfahrungen nicht vereinzelt in Kommentaren oder privaten Nachrichten bleiben. Sie zu sammeln. Sie zu dokumentieren. Besser zu verstehen, was nach dem 56. Tag geschieht. Und diesen Realitäten einen Platz in der öffentlichen Debatte zu geben.
Zur parlamentarischen Debatte über die Motion von Irène Kälin: Schweizer Parlament


